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UNTERNEHMEN FREIRAUM FÜR KUNDEN Anfrage für die Genehmigung von Schwertransporte Beantragung eines Kostenvoranschlages > Gesetze pro Land |
Normen in Spanien
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| Länge |
16 M 50 Traktor / Sattelanhänger 18 M 35 Lastkraftwagen / Anhänger 18 M 75 für die neuen Lastkraftwagen / Anhänger. |
| Breite |
2 M 50 2 M 550 für neue Fahrzeuge |
| Höhe | 4 M 000 |
| Gewicht |
38 T 000 für Kolonnen mit 4 Achsen 40 T 000 für Kolonnen mit 5 Achsen |
DAUERGENEHMIGUNG
Gültig für 1 Jahr und nur für 1 Zugmaschine
| Länge |
18 M 350 Baskenländeri 20 M 550 auf dem restlichen spanischen Gebiet |
| Breite |
3 M 000 |
| Höhe | 4 M 000 |
| Gewicht |
40 T 000 Baskenländer 44 T 000 auf dem restlichen spanischen Gebiet |
| Länge | 25 M 000 |
| Breite |
3 M 000 |
| Höhe | 4 M 000 |
| Gewicht | 60 T 000 |
| Ein Fahrerfahrzeug |
Länge + 18 M 350 in den Baskenländern Länge + 20 M 550 auf dem restlichen Gebiet Breite + 3 M 00 Gewicht + 44 T 000 |
| Zwei Fahrerfahrzeuge |
auf Autobahnen mit zwei Fahrspuren (2 x 1 Fahrspur) außer in den Baskenländern Länge + 25 M 000 Breite + di 3 M 500 Gewicht + 80 T 000 |
| Polizei-Eskorte |
a) auf Autobahnen mit zwei Fahrspuren (2 x 1 Fahrspur) Länge + 39 M 00 Breite + 4 M 000 b) auf der ganzen Route Breite + 5 M 500 |
BESCHRÄNKUNG DER UHRZEITEN
Es ist verboten an Sonntag und Feiertagen zu fahren, wie auch am Samstag und am Vorabend der Feiertage von 13 bis um 10 Uhr des nächsten Tages.
Sonst ist der Verkehr aller Fahrzeuge am Tag, außer in besonderen Fällen, erlaubt.
Typ A wird ein Erlaubnis mit sicheren Beschränkungen für den Nachtverkehr gewährt.
Informationen bezüglich der Normen in:
Italien -
Spanien -
Frankreich

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