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Normen in Frankreich
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| Länge |
16 M 500 Traktor / Sattelanhänger 18 M 350 Lastkraftwagen / Anhänger 18 M 750 für die neusten Lastkraftwagen/Anhänger |
| Breite |
2 M 500 2 M 550 für die neusten Fahrzeuge |
| Höhe | 4 M 000 |
| Gewicht |
38 T 000 für Kolonnen mit 4 Achsen 40 T 000 für Kolonnen mit 5 Achsen |
In Frankreich werden Transporte in 3 Kategorien gemäß ihren Abmessungen eingeteilt:
1. Enehmigung - Reisekategorie
Gültig für 3 Monate: Karte von Frankreich, wo die erlaubten Routen des Autobahnnetzes angedeutet sind.
Abfahrt - Ankunft, bitte beziehen Sie sich auf die Landkarte von Frankreich.
| Länge | < 20 M 00 |
| Breite | < 3 M 00 |
| Gewicht | < 45 T 00 |
| Länge | 20 M a 25 M 00 |
| Breite | 3 M a 4 M 00 |
| Gewicht | 45 T a 70 T 00 |
| Länge | > 25 M 00 |
| Breite | > 4 M 00 |
| Gewicht | > 70 T 00 |
| <= 72 TON | 72 <TON < 120 | >120 TON | ||||
| Breite des Fahrzeuges (I in Metern) | Länge des Fahrzeuges (L. in Metern) | Kolonne der ersten Kategorie | Kolonne der zweiten Kategorie | Kolonne der dritten Kategorie und gesamte fahrende Masse niedriger oder gleich an der maximalen Massagrenze der zweiten Kategorie. | Kolonne der dritten Kategorie für eine gesamte fahrende Masse oder für Ladungen pro Achse und eine Gesamtmasse niedriger oder gleich als 120000 Kg | Kolonne der dritten Kategorie für eine gesamte fahrende Masse oder Ladungen pro Achse und eine Gesamtmasse höher als 120000 kg |
| l <= 3 | L <= 20 | Nichts | Hauptfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | ||
| l <= 3 | 20 < L <= 25 | Nichts | Hauptfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | ||
| l <= 3 | 25 < L <= 30 | Hauptfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit (a) | ||
| l <= 3 | 30 < L <= 40 | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit (a) | ||
| 3 < l <= 4 | L <= 25 | Hauptfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | ||
| 3 < l <= 4 | 25 < L <= 30 | Hauptfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit (a) | ||
| 3 < l <= 4 | 30 < L <= 40 | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit (a) | ||
| 4 < l <= 4,5 | L <= 25 | Hauptfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit | ||
| 4 < l <= 4,5 | 25 < L <= 30 | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit | ||
| 4 < l <= 4,5 | 30 < L <= 40 | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug (b) | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug (b) | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit | ||
| l > 4,50 e/o L > 40 | l > 4,50 e/o L > 40 | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit | Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit |
BESCHRÄNKUNG DER UHRZEITEN
Es ist verboten an Sonntag und Feiertagen zu fahren, sowie auch am Samstag und am Vorabend der Feiertage ab 12H00 bis 6 Uhr des nächsten Tages.
Sonst ist der Verkehr aller Fahrzeuge der 1. Kategorie Tag und Nacht, außer in besonderen Fällen, erlaubt. Täglicher Verkehr aller Fahrzeuge ist außer in außergewöhnlichen Fällen gewährt.
Einige Transporte erhalten in einigen Wohngebieten oder wegen ihren Abmessungen eine Genehmigung zum Nachtverkehr.
Informationen bezüglich der Normen in:
Italien -
Spanien -
Frankreich

AUTOSCORTE FREJUS