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Normen in Frankreich
bezüglich Schwertransporte

Die Regelungen in Frankreich bezueglich des Schwertransports haben sich neuerdings geaendert. In Kuerze werden Sie auf dieser Seite die aktualisierten Ausfuehrungen der franzoesischen Richtlinien vorfinden koennen.

Die Transporte sind schwer wegen ihrer Länge, Breite und/oder dem Gewicht.
Wenn ein Transport nur wegen einer einzigen Abmessung außergewöhnlich ist, kann er aus verschiedenen Teilen derselben Typologie zusammengestellt sein, unter der Bedingung dass die anderen Abmessungen und das Gewicht der Straßencode entsprechen.
Wenn ein Transport wegen zwei Abmessungen (Breite und Länge) außergewöhnlich ist, kann er aus verschiedenen Teilen derselben Typologie zusammengestellt sein, unter der Bedingung dass das Gewicht der Straßencode entspricht.

Kolonnen, deren Abmessungen die folgenden Kriterien überschreiten, benötigen eine Genehmigung für Schwertransport:
Länge 16 M 500 Traktor / Sattelanhänger
18 M 350 Lastkraftwagen / Anhänger
18 M 750 für die neusten Lastkraftwagen/Anhänger
Breite 2 M 500
2 M 550 für die neusten Fahrzeuge
Höhe 4 M 000
Gewicht 38 T 000 für Kolonnen mit 4 Achsen
40 T 000 für Kolonnen mit 5 Achsen


In Frankreich werden Transporte in 3 Kategorien gemäß ihren Abmessungen eingeteilt:
1. Enehmigung - Reisekategorie
Gültig für 3 Monate: Karte von Frankreich, wo die erlaubten Routen des Autobahnnetzes angedeutet sind.
Abfahrt - Ankunft, bitte beziehen Sie sich auf die Landkarte von Frankreich.

Dauergenehmigung 1e Kategorie
Gültig für 1 Jahr: Karte von Frankreich, Zeichnung der Strassen mit Fahrbahn bis zu 7 M und CPTE * 2001 für das Autobahnnetz (zweite Rechtfertigung und exklusiv für Franzosen oder E.E.G)
* Verzeichnis der Vorschreibungen für Schwertransporte.
Länge < 20 M 00
Breite < 3 M 00
Gewicht < 45 T 00


Genehmigung 2e Kategorie
Gültig von 3 bis 6 Monate , bis Maximum 1 Jahr
Länge 20 M a 25 M 00
Breite 3 M a 4 M 00
Gewicht 45 T a 70 T 00


Genehmigung 3e Kategorie
Gültig von 3 bis 6 Monate, bis Maximum 1 Jahr
Länge > 25 M 00
Breite > 4 M 00
Gewicht > 70 T 00


Eskorte
        <= 72 TON 72 <TON < 120 >120 TON
Breite des Fahrzeuges (I in Metern) Länge des Fahrzeuges (L. in Metern) Kolonne der ersten Kategorie Kolonne der zweiten Kategorie Kolonne der dritten Kategorie und gesamte fahrende Masse niedriger oder gleich an der maximalen Massagrenze der zweiten Kategorie. Kolonne der dritten Kategorie für eine gesamte fahrende Masse oder für Ladungen pro Achse und eine Gesamtmasse niedriger oder gleich als 120000 Kg Kolonne der dritten Kategorie für eine gesamte fahrende Masse oder Ladungen pro Achse und eine Gesamtmasse höher als 120000 kg
l <= 3 L <= 20 Nichts     Hauptfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug
l <= 3 20 < L <= 25   Nichts   Hauptfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug
l <= 3 25 < L <= 30     Hauptfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit (a)
l <= 3 30 < L <= 40     Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit (a)
3 < l <= 4 L <= 25   Hauptfahrzeug   Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug
3 < l <= 4 25 < L <= 30     Hauptfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit (a)
3 < l <= 4 30 < L <= 40     Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit (a)
4 < l <= 4,5 L <= 25     Hauptfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit
4 < l <= 4,5 25 < L <= 30     Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit
4 < l <= 4,5 30 < L <= 40     Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug (b) Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug (b) Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit
l > 4,50 e/o L > 40 l > 4,50 e/o L > 40     Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit Hauptfahrzeug + hinteres Schutzfahrzeug + Geleit

a) Während einer vorübergehenden Periode von sechs Monaten ab dem Einsatzdatum dieses Erlasses wird der Begleitungsdienst aus einem Hauptfahrzeug und einem Geleit bestehen.
b) Während einer vorübergehenden Periode von sechs Monaten ab dem Einsatzdatum dieses Erlasses wir der Begleitungsdienst aus einem Hauptfahrzeug, einem hinteren Schutzfahrzeug und einem Geleit bestehen.

BESCHRÄNKUNG DER UHRZEITEN
Es ist verboten an Sonntag und Feiertagen zu fahren, sowie auch am Samstag und am Vorabend der Feiertage ab 12H00 bis 6 Uhr des nächsten Tages. Sonst ist der Verkehr aller Fahrzeuge der 1. Kategorie Tag und Nacht, außer in besonderen Fällen, erlaubt. Täglicher Verkehr aller Fahrzeuge ist außer in außergewöhnlichen Fällen gewährt. Einige Transporte erhalten in einigen Wohngebieten oder wegen ihren Abmessungen eine Genehmigung zum Nachtverkehr.

Informationen bezüglich der Normen in:
Italien - Spanien - Frankreich

Photo eines Schwertransportes ausgeführt durch Autoscorte Frejus von dem Weihnachtsbaum, welcher Kroatien den Papst geschenkt hat

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